DEKRA Abnahmen bei LangTuning

Dein Weg zum legalen Leichtkraftrad (oder Kleinkraftrad)
Wir bieten bei uns im Haus offizielle Abnahmen für Simson S50 und S51 Mopeds auf bis zu 85 ccm, 85 km/h und 11 PS (8 kW) an.
Unsicher, welcher Führerschein benötigt wird? Alle Infos zu den Klassen A1, B196 sowie zu den Sonderregelungen für Leistungssteigerungen und Import-Fahrzeuge findest du in unserem übersichtlichen Führerschein-Wegweiser.
Unser Setup-Tipp:
Am besten eignet sich für dieses Vorhaben unser LT85 Sport Zylinderkit in Verbindung mit einem 20/21 mm Vergaser und einem AOA3-Auspuff.
Andere Modelle & 60 km/h Abnahmen
Für andere Modelle (Schwalbe, SR50 Roller, Vogelserie) gelten bauartbedingt abweichende Bedingungen. Diese können gern vorab unter kontakt@langtuning.de bei uns erfragt werden.
Neben der Abnahme zum Leichtkraftrad bieten wir selbstverständlich auch Abnahmen und Teile-Eintragungen bei Simson Kleinkrafträdern (60 km/h Moped) an.
Vorbereitung zur Leichtkraftrad-Abnahme
Damit die Abnahme reibungslos abläuft, müssen an deinem Fahrzeug einige Spielregeln eingehalten werden. Bitte prüfe dein Moped vorab anhand der folgenden Checkliste:
1. Grundvoraussetzungen
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Papiere: Die Zulassungsstellen benötigen zum Abstempeln der neuen Betriebserlaubnis eine rechtliche Grundlage Bringe daher zwingend eines der folgenden Dokumente zur Abnahme mit:
- DDR-Betriebserlaubnis
- KBA-Betriebserlaubnis (Beantragung hier)
- von der Zulassungsstelle abgestempelte Einzel-Betriebserlaubnis
- Oder: Die offizielle Ablehnung des KBA zur Ausstellung einer Betriebserlaubnis
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Fahrzeugidentität: Es ist zwingend erforderlich, dass das Typenschild fest am Rahmen angebracht ist und sich die Fahrgestellnummer direkt auf dem Rahmen befindet. Typenschild und Rahmen müssen dabei dieselbe Nummer aufweisen. Eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Abnahme ist außerdem, dass die ab Werk eingeschlagene Rahmennummer zweifelsfrei und vollständig leserlich ist.
2. Motor & Abgasanlage
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Hubraum & Leistung: Die Abnahme ist für Motoren mit bis zu 85 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 PS (8 kW) möglich.
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Zylinderkopf: Der Verbau von Fächerzylinderköpfen ist zulässig und kann problemlos eingetragen werden.
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Getriebe: Die Verwendung von 3-, 4- oder 5-Gang-Getrieben ist möglich.
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Zündanlage: Es muss zwingend eine Zündung mit funktionierender Lichtmaschine verbaut sein, um die Stromversorgung der Bordelektrik zu gewährleisten. Reine Motorsport-Zündungen ohne Lichtspule (wie z. B. eine Renn-PVL) sind nicht zulässig.
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Luftfilter / Ansaugtrakt: Ein abgeänderter Luftfilter ist erlaubt, sofern sich dieser innerhalb des originalen Herzkasten befindet (z.B. LT Luftfilterset).
Offene Luftfilter sind ausdrücklich nicht zulässig. Der Grund dafür: Durch das ungedämmte Ansauggeräusch lassen sich mit offenen Filtersystemen die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte (Fahrgeräusch) bei der Abnahme nicht einhalten. -
Auspuffanlage: Der Auspuff muss zwingend in Originaloptik gehalten sein (wir empfehlen hier beispielsweise den AOA3).
Auffällige Resonanz- oder Blasenauspuffe (wie etwa unser LTM85) sind für diese Form der Zulassung nicht zulässig. Der Grund dafür: Mit solchen Auspuffanlagen lassen sich die gesetzlich streng vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte (Fahrgeräusch) bei der Abnahme nicht einhalten. -
Abgasuntersuchung (AU): Für Mopeds ab dem Baujahr 1989 ist im Rahmen der Abnahme (und künftig alle zwei Jahre zur regulären Hauptuntersuchung) eine Abgasuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Der Grenzwert für Zweitakter ohne Abgasreinigung liegt hier bei maximal 4,5 Vol.-% CO. Diese Messung wird direkt bei uns vor Ort durchgeführt und stellt bei einem vernünftig abgestimmten Vergaser-Setup in der Regel absolut kein Problem dar.
3. Fahrwerk & Bremsen
Die gesteigerte Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung erfordern Anpassungen an der Stabilität des Fahrzeugs und eine deutlich leistungsfähigere Verzögerung. Folgende Komponenten sind zwingend vorgeschrieben:
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Scheibenbremse vorn: Für die sichere Verzögerung aus 85 km/h ist eine Scheibenbremsanlage an der Vorderachse zwingend erforderlich.
Dabei müssen entweder Bauteile mit gültigem Teilegutachten (z.B. von ZT oder MZA) verwendet werden, oder es kommen hochwertige Bremskomponenten bekannter Erstausrüster (wie z. B. Brembo) zum Einsatz, die ebenfalls eingetragen werden können. -
Rahmenverstärkung (Endurostreben): Zur Versteifung des Hauptrahmens müssen Endurostreben (wahlweise mit oder ohne zusätzlichen Lenkanschlag) ordnungsgemäß verbaut sein. Die dafür nötige Aufnahme-Lasche am Rahmen muss entweder original vorhanden oder fachgerecht nachträglich angeschweißt worden sein.
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Obere Gabelbrücke: Hier muss entweder eine originale Enduro-Klemmgabelbrücke oder alternativ eine CNC-gefräste Gabelbrücke mit einem offiziellen und gültigen Teilegutachten zum Einsatz kommen.
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Lenkkopflager: Der Verbau unseres verstärkten LT EVO Lenkkopflagers wird aufgrund der höheren Fahrwerksbelastungen ausdrücklich empfohlen, stellt jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Abnahme dar.
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Hinterradschwinge: An der Hinterachse kann entweder die originale Simson-Schwinge beibehalten werden, oder du verbaust eine verstärkte Kastenschwinge. Letztere muss bei der Abnahme zwingend über ein gültiges Teilegutachten verfügen.
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Federbeine (Stoßdämpfer): An der Hinterachse sind originale Simson-Federbeine sowie Simson Enduro-Dämpfer zulässig. Werden Zubehör-Federbeine (z.B. YSS) verbaut, müssen diese zwingend über eine gültige ABE oder ein Teilegutachten verfügen. Alternativ ist auch die Verwendung passgenauer Dämpfer aus anderen, bereits straßenzugelassenen Fahrzeugen möglich.
Wichtiger Hinweis: Bei Federbeinen mit einer Länge von mehr als 360 mm muss zwingend auf die Freigängigkeit der Kette geachtet werden. Diese darf keinesfalls auf der Schwingenlagerung aufliegen oder schleifen!
4. Räder & Reifen
Neben der Serienbereifung (2,75 x 16) sind für die Abnahme auch weitere Rad-Reifen-Kombinationen möglich. Folgende Vorgaben sind dabei zu beachten:
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Kennzeichnung: Alle montierten Reifen müssen zwingend über ein gültiges E-Prüfzeichen verfügen und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein.
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Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex: Abhängig von der Achslast müssen die Reifen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Vorderachse (80 kg): mindestens Index 20J
- Hinterachse bei S51 (180 kg): mindestens Index 46P oder 48J
- Hinterachse bei S50 (170 kg): mindestens Index 46J
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Hinweis zur Ablastung: Sollten für die S51 lediglich Reifen mit dem Index 46J vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug an der Hinterachse im Rahmen der Abnahme auf 170 kg abzulasten.
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Zulässige Reifen- und Felgenkombinationen: Reifenbreite und Felgenbreite müssen technisch zusammenpassen. Folgende Kombinationen sind zulässig und eintragungsfähig:
| Reifen | Felgen | ||||
| 1,5x16 | 1,6x16 | 1,85x16 | 2,15x16 | 2,5x16 | |
| 2,75 x 16 (M/C) | X | X | X | ||
| 3,00 x 16 (M/C) | X | X | X | ||
| 3,25 x 16 (M/C) | X | X | X | ||
| 80/80 x 16 (M/C) | X | X | X | ||
| 80/90 x 16 (M/C) | X | X | X | ||
| 90/80 x 16 (M/C) | X | X | X | ||
5. Lenker, Schalter, Hebel & Tacho
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Lenker: Neben dem originalen Lenker können auch Zubehörlenker verbaut werden. Diese müssen zwingend über eine gültige ABE oder ein Teilegutachten verfügen. Alternativ ist auch die Verwendung und Eintragung von Lenkern aus anderen, bereits straßenzugelassenen Motorrädern möglich.
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Brems- & Kupplungshebel: Werden Zubehör-Bremshebel (sowohl für die Vorder- als auch für die Hinterradbremse) verbaut, benötigen diese zwingend ein Teilegutachten oder eine ABE. Der Austausch des reinen Kupplungshebels (z.B. gegen einen ZAP-Kupplungshebel) ist hingegen auch ohne Gutachten zulässig.
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Bedienelemente & Gasgriff: Die Verwendung von Schnellgasgriffen sowie alternativen Schalt- und Bedienelementen (z.B. von der KTM EXC) ist möglich und kann im Rahmen der Abnahme eingetragen werden.
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Tachometer: Der verbaute Tacho muss einen Anzeigebereich bis mindestens 100 km/h aufweisen. Es ist zwingend darauf zu achten, dass die Geschwindigkeitsanzeige entsprechend der gewählten Übersetzung korrekte Werte liefert. Digitale oder analoge Zubehörtachos (wie z.B. von KOSO) sind mit gültiger ABE ebenfalls problemlos eintragungsfähig.
6. Sonstiges (Elektrik, Zustand & Spezialteile)
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Allgemeiner Fahrzeugzustand: Da es sich bei der Untersuchung um ein Vollgutachten handelt, muss sich das gesamte Fahrzeug zwingend in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand befinden. Bei vorliegenden Mängeln kann die Abnahme durch den Prüfer nicht durchgeführt werden.
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Beleuchtung & Elektrik: Die gesamte Fahrzeugelektrik muss vollständig funktionstüchtig sein (Scheinwerfer, Rücklicht, Blinkeranlage, Hupe sowie Tachobeleuchtung). Sämtliche lichttechnischen Einrichtungen müssen über ein gültiges E-Prüfzeichen verfügen. Zudem ist das Vorhandensein einer funktionierenden Kennzeichenbeleuchtung gesetzlich vorgeschrieben.
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Rückspiegel: Es muss für den Straßenverkehr zwingend mindestens ein Rückspiegel auf der linken Seite verbaut sein.
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Bremslichtschalter: An der Vorder- und Hinterradbremse müssen jeweils ordnungsgemäß funktionierende Bremslichtschalter verbaut und angeschlossen sein.
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Diebstahlsicherung (Lenkerschloss): Es muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl abzuschließen. Ein funktionierendes Lenkerschloss ist daher zwingend erforderlich.
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Spezialteile & Zubehör: Sind weitere modifizierte Bauteile verbaut, die ein Teilegutachten oder eine ABE erfordern, sind die entsprechenden Dokumente zwingend im Original vorzulegen. Es wird dringend empfohlen, derartige Umbauten vorab anhand von aussagekräftigen Fotos per E-Mail abzuklären, um Verzögerungen am Tag der Abnahme zu vermeiden.
7. Ablauf, Termine & Kosten
Die Abnahmen finden direkt bei uns im Haus in Zusammenarbeit mit dem Prüfer statt. Im Zuge der Abnahme wird auf unserem hauseigenen Prüfstand das vorgeschriebene Leistungsdiagramm erstellt.
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Terminvergabe: Abnahmen finden nach vorheriger Absprache etwa einmal im Monat statt. Die Terminvergabe erfolgt per E-Mail an kontakt@langtuning.de. Der Anfrage sind bitte vorab einige aussagekräftige Bilder des Fahrzeugs beizufügen. Im Idealfall wird für die Terminanmeldung bereits der Laufzettel für die Abnahme nach §21 StVZO so weit wie möglich ausgefüllt und direkt mitgesendet.
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Fahrzeugübergabe: Das Fahrzeug muss mindestens 2 Tage vor dem vereinbarten Abnahmetermin bei uns angeliefert werden. Die Abholung ist ab dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme möglich.
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Zeiten für Anlieferung & Abholung:
Montag bis Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr -
Kosten: Die Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf etwa 650 - 750 € (Dieser Preis beinhaltet bereits das Leistungsdiagramm sowie sämtliche anfallenden Prüfgebühren).